Allgemein zu MBSR-Kursen

MBSR ist für alle Menschen geeignet, die lernen möchten, besser mit Stress umzugehen. Ob berufliche Belastung, private Herausforderungen oder gesundheitliche Beschwerden – die Achtsamkeitspraxis kann in jeder Lebenssituation unterstützen. Vorkenntnisse in Meditation sind nicht erforderlich.
Der klassische MBSR-Kurs erstreckt sich über 8 Wochen mit wöchentlichen Gruppentreffen. Sie lernen Body Scan, sanfte Yoga-Übungen, Sitz- und Gehmeditation. Ergänzt wird das Programm durch Gruppengespräche zu Themen wie Stressreaktionen, achtsame Kommunikation und Achtsamkeit im Alltag. Als Bildungsurlaub gibt es auch eine Intensiv-Woche.
Die Kurse finden im Schloss Dornberg (Torhaus, Hauptstraße 1, 64521 Groß-Gerau) sowie auf dem Hofgut Guntershausen auf der Insel Kühkopf (64589 Stockstadt am Rhein) statt. Die Anmeldung erfolgt über die Kreisvolkshochschule (KVHS) Groß-Gerau. Den genauen Kursort für Achtsamkeitstage und Vertiefungskurse erfahren Sie bei der Anmeldung. Eine Übersicht aller Termine und Orte finden Sie auf der Seite Kursangebote.

Krankenkasse & Erstattung

MBSR-Kurse werden von vielen gesetzlichen Krankenkassen als Präventionsmaßnahme nach § 20 SGB V bezuschusst – Voraussetzung ist die Zertifizierung des Kurses. Eine ausführliche Übersicht zu Erstattungsbedingungen, beteiligten Kassen und dem Ablauf finden Sie auf der Seite MBSR & Krankenkasse.
Nein. Für Präventionskurse nach § 20 SGB V ist keine Verordnung erforderlich – im Unterschied zur Heilbehandlung.
Erstattet wird in der Regel nur, wenn Sie an mindestens 80 % der Termine teilgenommen haben. Bei Krankheit oder triftigen Gründen ist eine Einzelfall-Lösung mit der Kasse oft möglich.
Nein. Bildungsurlaub und Krankenkassen-Erstattung sind getrennte Wege. Beim Bildungsurlaub zahlt der Arbeitgeber das Gehalt fort, die Kursgebühr tragen Sie selbst. Mehr dazu auf der Seite Bildungsurlaub Hessen.
Sie können in einem Jahr durchaus an einem Bildungsurlaub und an einem ZPP-zertifizierten Präventionskurs teilnehmen. Beide Förderwege sind unabhängig voneinander.

Bildungsurlaub

Der Anspruch besteht gesetzlich. Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nur aus dringenden betrieblichen Gründen zeitlich verschieben, aber nicht grundsätzlich verweigern.
Bei nachgewiesener Krankheit (ärztliches Attest) verfällt der Bildungsurlaub nicht – die Tage werden auf Ihren Anspruch zurückgebucht.
Die Kursgebühr zahlen Sie selbst (siehe Kursangebote). Das Gehalt wird vom Arbeitgeber fortgezahlt – Sie verbrauchen also keinen Urlaub.
Bequeme Kleidung, Yogamatte, eine warme Decke, Getränke und einen Imbiss für die Pausen. Alle weiteren Materialien stelle ich.