Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten einen Großteil der Kursgebühr für anerkannte MBSR-Kurse. Rechtsgrundlage ist § 20 SGB V (Primärprävention). Auf dieser Seite erkläre ich Ihnen das Prinzip, was Sie konkret tun können und was Sie vorher wissen sollten.

Wichtig vorab

Ob ein konkreter MBSR-Kurs für die Erstattung in Frage kommt, hängt davon ab, ob er als Präventionskurs zertifiziert ist (siehe unten). Erkundigen Sie sich vor der Anmeldung sowohl beim Kursanbieter als auch direkt bei Ihrer Krankenkasse. Erstattungshöhen und Bedingungen können sich jährlich ändern.

Wie funktioniert die Erstattung?

Gesetzliche Krankenkassen sind nach § 20 SGB V verpflichtet, Leistungen zur Primärprävention anzubieten. Achtsamkeitsbasierte Stressreduktion (MBSR) zählt zum Handlungsfeld „Stressmanagement".

In der Praxis läuft das so ab:

  1. Sie zahlen die Kursgebühr zunächst selbst.
  2. Nach Abschluss des Kurses erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
  3. Diese reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.
  4. Die Kasse erstattet Ihnen einen Teil oder die gesamte Gebühr – je nach Tarif und Kurs.

Welcher Kurs ist erstattungsfähig?

Damit ein Kurs von den gesetzlichen Kassen anerkannt wird, muss er bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sein. Die ZPP prüft im Auftrag der Krankenkassen Inhalte, Qualifikation der Kursleitung und Methodik.

Worauf Sie achten sollten

  • ZPP-Zertifizierung des Kurses – nicht jeder MBSR-Kurs ist automatisch zertifiziert
  • Qualifikation der Lehrkraft – eine anerkannte MBSR-Lehrerausbildung ist Pflicht
  • Mindestteilnahme – meist müssen Sie an mindestens 80 % der Termine teilgenommen haben
  • Nicht-erstattungsfähig sind in der Regel Bildungsurlaube, da diese eine andere Förderlogik haben (siehe Bildungsurlaub Hessen)

Fragen Sie mich oder die KVHS Groß-Gerau gerne, ob ein konkreter Kurs ZPP-zertifiziert ist.

Wie hoch ist die Erstattung typischerweise?

Die Höhe variiert von Kasse zu Kasse, liegt aber bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen in einem ähnlichen Rahmen:

Manche Kassen erstatten höhere Beträge im Rahmen von Bonusprogrammen. Bei privaten Krankenversicherungen ist die Erstattung individuell im Tarif geregelt – hier hilft ein direkter Anruf bei Ihrer Versicherung.

Welche Kassen beteiligen sich?

Praktisch alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland fördern Präventionskurse nach § 20 SGB V. Dazu zählen unter anderem:

Gesetzliche Kassen (Auswahl)

  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • Barmer
  • DAK-Gesundheit
  • AOK (regional unterschiedlich, z. B. AOK Hessen)
  • IKK classic, IKK Südwest und weitere IKKn
  • Knappschaft
  • hkk Krankenkasse
  • BKK-Verbund (z. B. BKK Mobil Oil, BKK VBU, BKK firmus, mhplus)

Auch wenn Ihre Kasse hier nicht aufgeführt ist: Anrufen lohnt sich. Die Erstattung ist gesetzlich vorgesehen, einzelne Konditionen können sich aber unterscheiden.

Schritt für Schritt zur Erstattung

  1. Kasse kontaktieren – fragen Sie nach Erstattung für „Präventionskurs Stressbewältigung MBSR" und nach der konkreten Höhe.
  2. Kurs prüfen – ist der Kurs ZPP-zertifiziert? Lassen Sie sich die Kursnummer und Bescheinigung geben.
  3. Anmelden und teilnehmen – mindestens 80 % der Termine besuchen.
  4. Teilnahmebescheinigung sammeln – bekommen Sie am Kursende.
  5. Bei der Kasse einreichen – meist über die App, den Online-Service oder per Post.
  6. Erstattung erhalten – in der Regel innerhalb weniger Wochen.

Häufige Fragen

Brauche ich eine ärztliche Verordnung?

Nein. Für Präventionskurse nach § 20 SGB V ist keine Verordnung erforderlich – im Unterschied zur Heilbehandlung.

Was, wenn ich einen Kurs abbreche?

Erstattet wird in der Regel nur, wenn Sie an mindestens 80 % der Termine teilgenommen haben. Bei Krankheit oder triftigen Gründen ist eine Einzelfall-Lösung mit der Kasse oft möglich.

Übernimmt die Kasse auch den Bildungsurlaub?

Nein. Bildungsurlaub und Krankenkassen-Erstattung sind getrennte Wege. Beim Bildungsurlaub zahlt der Arbeitgeber das Gehalt fort, die Kursgebühr tragen Sie selbst. Mehr dazu auf der Seite Bildungsurlaub Hessen.

Kann ich beides kombinieren?

Sie können in einem Jahr durchaus an einem Bildungsurlaub und an einem ZPP-zertifizierten Präventionskurs teilnehmen. Beide Förderwege sind unabhängig voneinander.